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Allgemeine = Geschäftsbedingungen = Stand Januar 2024

I. Allgemeines

1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Vertragsgegenstand bei privaten und/oder gewerblichen Auftraggebern. Sie gelten ab dem Zeitpunkt einer schriftlichen Auftragserteilung und stellen die Vorraussetzung für eine erfolgreich zustande gekommene Leistungsanfrage. Angebote, Kostenpläne und vertragliche- wie schriftliche Absprachen/Auskünfte, werden ausschließlich unter Einhaltung der nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen, erstellt und vereinbart.

2. Werke im Sinne dieser Allgemeine Geschäftsbedingungen sind alle von der Designerin hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen.

3. Es ist nicht erlaubt, von der Designerin genannte Passwörter und/oder Zugänge für vertraglich vereinbarten Content weiterzugeben oder zu teilen.

4. Alle Vereinbarungen, Konditionen, Bestellungen und Absprachen für das Erstellen von Inhalten, Scripten und Layouts, werden ausschließlich in schriftlich per Email vereinbart.

5. Scripte, Codeteile und Einzelheiten über den Aufbau und das Layout eines Projektvorschlages oder exportierten Werkes, dürfen nur mit Zustimmung der Designerin geteilt oder zur Ansicht Dritter/ Unbeteiligter weitergereicht werden.

II. Urheberrecht/Nicht eingetragenes Geschmacksmuster

1. Ein nicht eingetragenes Geschmacksmuster resultiert aus der EU-Verordnung, die bei Designs eine Brücke zwischen Urheberrecht und eingetragenem Geschmacksmuster spannt.
Ein nicht eingetragenes Geschmacksmuster resultiert aus einem Design für Darstellung im EU-weiten Web. Dieses ist auf drei Jahre beschränkt. Das ein nicht eingetragenes Geschmacksmuster als solches Gültigkeit erhält, muss es sich von herkömmlichen Designvorlagen eindeutig unterscheiden.
Da modula-r.com seine Inhalte und Designs selbst erschafft, in einer klaren Distanz zu CMS-basierten oder Opensource-basierten Inhalten, ist vor Verwendung, Kopie, Weitergabe oder vertragsfremder Nutzung, eine Abklärung in schriftlicher Form mit der Designerin zwingend notwendig.

2. Der gesetzliche Schutz nach §13 Urheberrechtsgesetz betrifft zudem, Fotografien, Illustrationen, Darstellungen,Composings und Texte welche im Auftrag als Vertragsgegenstand erstellt wurden.

3. Geschäftlich auftraggebende Personen/Firmen sind verpflichtet, das Urheberrecht auf Namensnennung der Designerin bei Fotos/Illustrationen/Texte/Composings einzuhalten.

4. Bei geschäftlich auftraggebende Personen/Firmen hat die Urheberin nach gesetzlichem Urheberrecht die Möglichkeit, die Fotos/Illustrationen/Texte/Composings zu veröffentlichen oder für ihre eigenen Zwecke zu nutzen. Dies gilt zeitlich und örtlich uneingeschränkt.

5. Die Entwürfe und Reinzeichnungen bei Grafik-Webdesign-Aufträgen, dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung der Designerin weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede vollständige oder teilweise Nachahmung ist unzulässig. Bei Verstoß gegen diesen Punkt hat der Auftraggeber der Designerin zusätzlich zu der für die Designleistung geschuldeten Vergütung, eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 Prozent dieser Vergütung zu zahlen.

6. Will die geschäftlich auftraggebende Person/Firma in Bezug auf grafische Entwürfe, Reinzeichnungen oder sonstigen Arbeiten der Designerin formale Schutzrechte zur Eintragung in ein amtliches Register anmelden, bedarf es dazu der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Designerin.

7. modula-r.com hat den Anspruch der stehts größtmöglichen Gestaltungs- und Produktionstiefe. Im Falle von gewünschten Inhalten, welche Dritte die Rechte inne halten, versichert die auftraggebende Person/Firma, die Nutzungsrechte für den Einsatzzweck zu besitzen. Für den Fall einer unauthorisierten Freigabe an modula-r.com, wird die Designerin keine rechtliche Verantwortung übernehmen und den Vorgang an die Aufraggeber weiterleiten. Im Falle das die Auftraggeber eine Lizensierung bei der Designerin direkt bestellen (Stock´s oder andere Medien), wird der Umfang zur Bestellung vertraglich festgehalten. Die anfallenden Lizenzgebühren sind von den auftraggebenden Personen zu tragen.

III. Leistung, Leistungsstörung, Vergütung, Stornierung, Ausfallhonorar

1. Für die Herstellung eines Werkes im Sinne der allgemeinen Webpräsentation, gibt die Designerin detaillierte Herstellungsabläufe vor. Diese werden im Dialog mit den auftraggebenden Personen/Unternehmen schriftlich bestimmt und vetraglich festgehalten.

2. Bei NeukundInnen oder KundInnen mit undefinierter Solvenz, wird der Auftrag ausschließlich per Vorkasse abgewickelt.

3. StammkundInnen oder KundInnen welche Ihre Solvenz nachgewiesen haben, können den Anspruch auf eine Auftragserteilung auf Rechnung bestellen. Diese Zahlungmethode ist mit einer zeitlichen Grenze verbunden. Die Rechnung muss spätestens vier (4) Wochen nach Erhalt der Rechnung, mit Angabe der Rechnungsnummer beglichen sein.
Sollte sich eine Verzögerung oder eine nicht getätigte Begleichung des Rechnungsbetrages, nach Ablauf der Zahlungsfrist erweisen, hat die Designerin das Recht eine Zahlungserinnerung oder Mahnung inklusive Mahngebühr von 2% des Rechnungsbetrages an den Auftraggeber zu richten.

4. Tritt im Vorfeld (des Pitches/der Vorvertragsphase oder während der Umsetzung des Auftrages) ein Fall ein, wo sich die Designerin genötigt fühlt, die Fortsetzung der Arbeit aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat (z.B. Email-Terror, Telefon-Terror, sexuelle Belästigung, Beschimpfungen etc.), absagen zu müssen, steht es der auftraggebenden Person nicht zu, die bereits gezahlten Leistungen an die Designerin zurück zu fordern oder andere Ersatzansprüche wie z.B. bereits gebuchte Reisekosten/Hotelkosten in Rechnung zu stellen. Die Designerin sieht diese bereits an sie entrichteten Zahlungen als Honorar für ihre bereits erbrachte Arbeit im Vorfeld und als Schadensersatz, da sie den Termin für den Auftraggeber frei gehalten, andere Termine darum evtl. abgesagt oder verschoben hat und als Schmerzensgeld für etwaige Belästigungen durch die auftraggebende Person. Bereits gebuchte Locations, Firmen oder gebührenpflichtige Drittanbieter im vertragsrechtlichen Umfang zahlt die auftraggebende Person dann dennoch, falls diese nicht kostenlos abgesagt werden können. Leider bin ich durch Erfahrung dazu gezwungen, dies in meine allgemeinen Geschäftsbedingungen aufzunehmen. Ich bitte um Verständnis.

5. Terminverschiebungen müssen von beiden Vertragsseiten frühst möglich erfolgen. Falls die auftraggebende Person den Termin verschiebt und damit Kosten verbunden sind, die nicht mehr kostenfrei verschoben werden können, trägt die auftraggebende Person die Kosten.

6. Lieferzeitpunkte, Deadlines und Abgabefristen sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich von der Designerin als Vertragsgegenstand zugesagt wurden. Die Designerin kann keine Verantwortung für Verzögrungen durch Netzausfall, Stromausfall, Gerätedefekte oder allgemeine Verzögerungen durch höhere Gewalt übernehmen, wenn die Designerin nicht grob fahrlässig gehandelt hat.

7. Die Designerin legt von allen Werken und Auftragarbeiten sogenannte Archivdateien an. Diese dienen zum Zwecke des Fallbacks falls seitens der Auftraggeber ein massiver Datenverlust der zum Vertrag zugehörigen Daten gemeldet wurde. Dies ist allerdings nicht verpflichtend und die Aufbewahrungszeit vertraglich begrenzt. Die auftraggebenden Personen haben keinen rechtlichen Anspruch auf die Herausgabe. Dennoch liegt der Designerin eine kulante und faire Vorgehensweise in einem "Worstcase-szenario" nahe.

8. Bei Datenverlust, sei es durch höhere Gewalt, Wasser-Blitz- oder Feuer-Schaden, techn. Probleme, Defekt von techn. Geräten, Einbruch, Diebstahl etc., ist die Designerin nicht ersatzpflichtig. Rückzahlungen sind ausgeschlossen.

IV. Haftung

1. Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet die Designerin für sich und ihre Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Sie haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die sie oder ihre Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben. Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, Negativen oder Daten haftet die Fotografin und ihre Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

2. Wenn Shootings für den Content des Webartprojektes auf Wunsch der auftraggebenden Person, auf einem Gelände abgehalten wird, welches bautechnisch nicht ganz sicher ist, so übernimmt die auftraggebende Person bei Zusage und mit Zahlung der Rechnung, die Risiken auf eigene Gefahr. Die Designerin ist für diesen Fall frei von Ersatzansprüchen für Leib, Leben und weiteren Schäden.

3. Werden Motive für die Webpräsentation, welche die Designerin selbst anfertigt, von der auftraggebenden Person gewünscht, die evtl. eine Gefahr/Schäden für Leib, Leben oder andere Schäden des Auftraggebers zur Folge haben könnten, ist die Designerin für diesen Fall frei von Ersatzansprüchen für Leib, Leben und weitere Schäden.

4. Werden für die Inhalte der Webpräsentation Motive mit lebendigen Tieren vom Auftraggeber gewünscht, die evtl. eine Gefahr für Leib, Leben oder andere Schäden des Auftraggebers zur Folge haben könnten, ist die Designerin für diesen Fall frei von Ersatzansprüchen für Leib, Leben und weitere Schäden.

5. Die Designerin haftet bei Web/Grafikdesignprojekten nicht für Fehler an Datenträgern, Dateien und Daten, die beim Datenimport auf das System der auftraggebenden Person/Firma entstehen.

6. Bei Web/Grafikdesignprojekten übernimmt die auftraggebende Person/Firma jegliche Gewähr für Texte/Textinhalte und Aussage (bildlich oder textlich) des Projektes. Die Designerin übernimmt keine Gewähr für die inhaltliche Richtigkeit der Druckdaten und ebenfalls nicht für die Druckergebnisse, wenn sie keine Produktionsüberwachung von der auftraggebenden Person/Firma beauftragt bekommt. Nach Freigabe der Produktionsdaten durch die auftraggebende Person/Firma, trägt allein die auftraggebende Person/Firma das Risiko für inhaltliche Fehler.

7. Soll die Designerin die Produktionsüberwachung durchführen, schließen sie und die auftraggebende Person/Firma darüber eine schriftliche Vereinbarung ab. Führt die Designerin die Produktionsüberwachung durch, entscheidet sie nach eigenem Ermessen und gibt der Druckerei entsprechende Anweisungen. Entscheidet sich die auftraggebende Person/Firma, bei der Produktionsüberwachung nicht anwesend zu sein, kann sie auch keine späteren Ansprüche geltend machen.

8. Die Designerin haftet nicht für die Urheber-, Geschmacksmuster- oder markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der Entwürfe und sonstigen Designarbeiten, die sie der auftraggebenden Person/Firma zur Nutzung überlässt. Geschmacksmuster-, Patent- oder Markenrecherchen hat die auftraggebende Person/Firma selbst und auf eigene Rechnung durchzuführen. In keinem Fall haftet die Designerin für die rechtliche, insbesondere wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit der vorgesehenen Nutzung. Allerdings ist sie verpflichtet, der auftraggebenden Person/Firma auf eventuelle rechtliche Risiken hinzuweisen, sofern sie der Designerin bei der Durchführung des Auftrags bekannt sind.

V. Nebenpflichten

1. Bei Geschäftskunden, wo die Designerin bei der auftraggebenden Person/Firma vor Ort arbeitet, darf die Designerin assistierende Personen mitbringen.

2. Bei Web/Grafikprojekten ist die Designerin berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen der auftraggebenden Person/Firma anzufragen und übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit der Fremdleistungsangaben. Die auftraggebende Person/Firma zahlt alle Fremdleistungen direkt an die Fremdleistungsunternehmen.

3. Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt die auftraggebende Person/Firma der Designerin drei einwandfreie Muster unentgeltlich als Belegexemplare und zur Präsentation von Arbeitsbeispielen gegenüber Dritten.

VI. Datenschutz

1. Es gelten allgemein die Datenschutzhinweise auf der Website der Designerin. Im Speziellen gelten weitere Datenschutzhinweise: Die auftraggebende Person hat bei der Auftragsanfrage bereits bestätigt, dass die Designerin die zum Geschäftsverkehr erforderlichen, personenbezogene Daten der auftraggebende Person speichern darf. Die Designerin darf ebenfalls weitere, personenbezogene Daten, die für den Vertragsabschluß erforderlich sind, speichern, indem die auftraggebende Person diese der Designerin zukommen lässt. Desweiteren bestätigt die auftraggebende Person bei Vertragsabschluß, dass die Designerin die Aufnahmen, welche bei Kontenterstellung bestellt wurden und von der Designerin selbst angefertigt wurden, zeitlich/örtlich unbegrenzt speichern darf. Dies kann die auftraggebende Person laut DSGVO schriftlich widerrufen. Wenn weitere Personen auf den Fotos abgebildet werden sollen, die selbst kein Auftraggeber sind, ist die Designerin dazu gesetzlich verpflichtet, von jedem dieser Personen eine Einverständniserklärung mit Vor-/Nachname und Unterschrift einzuholen. Die Designerin weißt darauf hin, dass dies zwingend vor Termin passieren muss, weil sie sonst keine Fotos anfertigen darf. Die Designerin verpflichtet sich, alle ihr im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen und Daten vertraulich zu behandeln. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Vertragsdaten der Designerin ebenfalls vertraulich zu behandeln.

2. Es gelten die Datenschutzhinweise unter Datenschutz

VII. Bildbearbeitung/Gestaltung

1. Hat die auftraggebende Person der Designerin keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Bearbeitung von Fotos/Illustrationen/Composings, welche von der Designerin selbst zur Auftragsumsetzung erstellt wurden, gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildbearbeitung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen. Weitere Korrekturen durch den Auftraggeber werden dann gesondert berechnet.

2. Im Rahmen des Web/Grafikdesign-Auftrags besteht für die Designerin Gestaltungsfreiheit. Wünscht die auftraggebende Person/Firma während oder nach der Produktion Änderungen, die nicht im Auftrag enthalten sind, so hat er die Mehrkosten zu tragen.

3. Von der Designerin selbst erstellte und verarbeitete Fotografien, Illustrationen oder Composings/Digitalarts dürfen ohne ausdrückliche und schriftliche Zustimmung der Designerin nicht bearbeitet, verändert, beschnitten, skaliert, entfremdet, geblurt (auch nicht durch nachträgliche Codeänderungen in der Darstellung) werden. Insbesondere dürfen die Werke nicht weitergereicht, zum Kauf angeboten oder durch Verkauf des Unternehmens mit ausgeliefert oder in die Insolvenzmasse, zum Versteigerungsinhalt des betreffenden Auftragsgebers, einfließen.

VIII. Nutzung, Verbreitung, Aufbewarung

1. Die Übermittlung der Endfassungs-Daten an die auftraggebende Person ist einmalig kostenfrei und wird ausschließlich über einen Downloadlink per Email übermittelt. Die Designerin ist nicht verpflichtet, Datenträger an die auftraggebende Person herauszugeben, wenn dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart und extra von der auftraggebende Person bezahlt wurde. Für den kostenlosen Download ist nur die auftraggebende Person berechtigt.

2. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online sowie offline liegen bei der auftraggebenden Person.

3. Die Designerin überträgt bei Web/Grafikdesign-Aufträgen der auftraggebenden Person/Firma die für den jeweiligen Verwendungszweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Die Designerin bleibt in jedem Fall, auch wenn sie das ausschließliche Nutzungsrecht eingeräumt hat, berechtigt, ihre Entwürfe und Vervielfältigungen davon im Rahmen der Eigenwerbung in allen Medien zu verwenden. Die Designerin bleibt in jedem Fall, auch wenn sie das ausschließliche Nutzungsrecht gegen gesonderte Zahlung eingeräumt hat, berechtigt, ihre Entwürfe und Vervielfältigungen davon im Rahmen der Eigenwerbung in allen Medien zu verwenden. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung zwischen Designerin und auftraggebender Person/Firma. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über. Die Urheberrechte sind unverkäuflich und verbleiben zeitlich und örtlich uneingeschränkt bei der Designerin/Urheberin.

4. Bei Beschädigung oder Verlust von webbasierten und grafischen Entwürfen oder Reinzeichnungen durch die auftraggebende Person/Firma, hat die auftraggebende Person/Firma die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung notwendig sind. Das Recht der Designerin, einen weitergehenden Schaden geltend zu machen, bleibt unberührt.

5. Bei Web/Grafikdesign-Aufträgen versichert die auftraggebende Person/Firma, dass sie zur Verwendung aller der Designerin übergebenen Vorlagen berechtigt ist und dass diese Vorlagen von Rechten Dritter frei sind. Sollte sie, entgegen dieser Versicherung, nicht zur Verwendung berechtigt oder sollten die Vorlagen nicht frei von Rechten Dritter sein, stellt die auftraggebende Person/Firma die Designerin von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

IX Hosting, Bereitstellung, Betreuung und Haftung

1. Die Designerin selbst übernimmt keine Hostingaufträge. Auftraggebende Personen/Firmen müssen über einen Hoster bereits verfügen und die Möglichkeit bieten, eine funktionierende und nicht kompromitierte Domain rechtlich geschützt in Besitz haben. Zudem für das Webprojekt ausreichend Speicherplatz, Datenbanken und Rechte an der Ausführung von Cron-jobs, .htaccess und Rechtevergabe an Dateisystemen. Sollten genannte Bedingungen nicht gestellt sein, lehnt die Designerin die Installation und Produktbetreuung ab. Stattdessen wird das Werk als Software-Paket dem Kunden übergeben. Die auftraggebende Person hat sicherzustellen, das die von der Designerin erstellten Werke ordentlich und in vertraglicher Absprache entsprechend funktionieren und angezeigt werden. Auf Wunsch und Anfrage kann die Designerin eine Hostempfehlung aussprechen und diese als Empfehlung vertraglich festhalten, sowie bei der Einrichtung unterstützen/beraten.

2. Installation und Pflege kann von der Designerin nach vertraglich festgelegter Pauschale durchgeführt werden. Beide Vertragspartner werden schriftlich den Umfang und Aufwand festhalten, zu welchem ein Honorar ausgehandelt wird.

3. Bei dauerhafter Pflege des Webangebotes hat die Designerin Anspruch auf die Bereitstellung der Zugangsdaten für den Host, um das Produkt pflegen zu können.

4. Bei Verkauf der Domain hat die auftraggebende Person/Firma vor Abgabe an den Käufer alle Inhalte, welche Vertragsgegenstand sind, ausnahmslos zu löschen.

5. Für cyberkriminelle Anstrengungen/Ereignisse, ob erfolgreich vom Angreifer oder nicht erfolgreich durchgeführt/versucht, übernimmt die Designerin keine Haftung bei jedweder Art von Schäden. Die Designerin verpflichtet sich aber die Inhalte und Funktionen nach besten Wissen und Sachverstand zu prüfen und für ihre Aufgaben entsprechend bereitzustellen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, das eine Designerin nicht die Aufgaben einer Cybersicherheitsexpertin übernehmen und oder ausführen kann. Falls die auftraggebende Person es wünscht, darf ein externer und zertifizierter Dienstleister für Cybersicherheit bestellt werden, welcher die Sicherheit der Anwendungen prüft. Die Kosten hierfür trägt die auftraggebende Person selbst.

X Schlussbestimmungen

1. Gerichtsstand für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Wohnort der Designerin. Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht. Nebenabreden sind schriftlich zu treffen. Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform. Verliert einer der Punkte dieses Vertrages seine Gültigkeit, verliert der Vertrag nicht als Ganzes seine Gültigkeit.

2. Der Lesbarkeit wegen wurde auch teilweise das generische Maskulin angewendet. Nichts desto weniger beziehen sich diese allgemeinen Geschäftsbedingungen auf die Gültigkeit aller Geschlechter.